JEDER MENSCH IST EINZIGARTIG



Kosten für naturheilkundliche Verfahren

Die Kosten für Leistungen von HeilpraktikerInnen richten sich nach der jeweilig durchgeführten Behandlung und deren Zeitaufwand. Als unverbindliche Grundlage und Orientierung dient hier das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Die in Anspruch genommenen Leistungen werden von privaten Krankenversicherungen anteilig je nach abgeschlossenem Vertrag und deren Tarif erstattet. Zuzahlungen sind möglich und meist die Regel. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für naturheilkundliche Diagnose- und Behandlungsverfahren in der Regel leider nicht. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung für Naturheilverfahren einschließlich Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten pro Kalenderjahr einen gewissen Höchstbetrag. Hier kann sich im Vorfeld eine Nachfrage bei ihrer Krankenkasse über mögliche Kostenübernahmen lohnen.

Meine Praxis ist eine Terminpraxis und ihren Termin reserviere ich ausschließlich nur für Sie. Sollten Sie ihren Termin nicht einhalten können, geben Sie mir bitte bis spätestens 24 Stunden vorab eine Rückmeldung. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden.